Bitte melden Sie sich rechtzeitig, damit Sie zum Baubeginn einen Baustromanschluss erhalten.
Stimmen Sie deshalb mit Ihrem Elektroinstallateur möglichst bald den Einbauort des Zählerschrankes ab.
Übrigens: Bei mehr als vier Wohneinheiten brauchen Sie einen eigenen Hausanschlussraum nach DIN 18012.
Ansprechpartner
Kanzlei für Energie Lutz Freiherr von Hirschberg
Untere Bauscherstraße 21
92637 Weiden
Email: RA-Hirschberg @ t-online.de
Auf die Veröffentlichung der jeweiligen Höhe der in § 2 Abs. 3 Satz 1 Nummer 5 Buchstabe c StromGVV genannten Belastungen auf der Informationsplattform der deutschen Übertragungsnetzbetreiber unter www.netztransparenz.de wird ergänzend hingewiesen.