Impressum

Fürstlich Fugger v. Glött' sche E-Werk GmbH & Co.KG

Marktplatz 4
87757 Kirchheim

Tel.: 08266 86100
Fax.: 08266 8610-40
Mail: info @ ffew.de
Web : www.ffew.de

Geschäftsführer: Ulrich Graf Fugger v. Glött, M.A. M.sc.
Betriebsleiter Technik & Finanzen: Thomas Karches
inhaltlich verantwortlich gemäß "§ 10 Absatz 3 MDStV"

Energieversorgungsunternehmen, Einzelunternehmen, Deutschland

HRA 12234
Zuständiges Finanzamt ist: Finanzamt Memmingen-Mindelheim, Bahnhofstraße 16, 87719 Mindelheim
Die Umsatzsteuer-ID der Fürstlich Fugger v. Glött' sche E-Werk GmbH & Co.KG lautet: DE283220124

Persönlich haftende Gesellschafter:
Fürstlich Fugger v. Glött' E-Werksverwaltungsgesellschaft mbH
Marktplatz 4
87757 Kirchheim in Schwaben

Registergericht Memmingen
Registernummer: HRB 15173

Verantwortlicher i.S.d. § 55 Abs. 2 RStV:
Ulrich Graf Fugger v. Glött, M.A. M.sc.
Marktplatz 4
87757 Kirchheim

Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen
Tulpenweg 4, 53113 Bonn
Telefon: 0228 14-0, Fax 0228 14-8872
E-Mail: info@bnetza.de, www.bundesnetzagentur.de

Verbraucherbeschwerden und Schlichtungsstelle

  1. Der Versorger wird Beanstandungen von Verbrauchern im Sinne des § 13 des BGB (Verbraucher), insbesondere zum Vertragsabschluss oder zur Qualität von Leistungen des Versorgers, die die Versorgung mit Strom sowie, wenn der Versorger auch Messstellenbetreiber ist, den Messstellenbetrieb betreffen, innerhalb einer Frist von 4 Wochen ab deren Zugang beim Versorger an den Kunden beantworten. Wird der Verbraucherbeschwerde durch den Versorger nicht abgeholfen, wird er dem Kunden die Gründe hierfür schriftlich oder elektronisch darlegen und ihn auf das Schlichtungsverfahren nach § 111 b EnWG hinweisen.
  2. Zur Beilegung von Streitigkeiten zwischen dem Versorger und einem Verbraucher über die Versorgung mit Strom sowie, wenn der Versorger auch Messstellenbetreiber ist, die Messung von Strom, kann vom Verbraucher die Schlichtungsstelle nach Ziffer 4.4 angerufen werden, wenn der Versorger der Beschwerde im Verfahren nach Ziffer 4.1 nicht abgeholfen hat und ein Gerichtsverfahren über den Streitfall nicht anhängig ist. Ein Antrag auf Schlichtung bei der Schlichtungsstelle kann vom Kuden dort schriftlich, telefonisch oder auf elektronischem Weg eingebracht werden. Sofern ein Kunde eine Schlichtung bei der Schlichtungsstelle beantrag, wird der Versoger an dem Schlichtungsverfahren teilnehmen. Schlichtungsverfahren sollen regelmäßig innerhalb von 3 Monaten abgeschlossen werden.
  3. Sofern wegen eines Anspruchs, der vom Schlichtungsverfahren betroffen ist, ein Mahnverfahren eingeleitet wurde, soll der das Mahnverfahren betreibende Beteiligte auf Veranlassung der Schlichtungsstelle das Ruhen des Mahnverfahrens bewirken. Auf die Verjährungshemmung einer Beschwerde gemäß § 204 Abs. 1 Nr. 4 BGB wird hiermit hingewiesen. Die Schlichtungssprüche sind für die Parteien nicht verbindlich. Das Recht der Beteiligten, die Gerichte anzurufen oder ein anderes Verfahren nach dem EnWG zu beantragen, bleibt vom Schlichtungsverfahren unberührt.
  4. Die Kontaktadressen für ein Schlichtungsverfahren lauten:
    1. Schlichtungsstelle Energie e.V., Friedrichstraße 133, 10117 Berlin, Tel.: 030 27572400, Telefax 030 275724069, Internet: www.schlichtungsstelle-energie.de
    2. Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen, Verbraucherservice, Postfach 8001, 53105 Bonn, Tel.: 030 22480-500 oder 01805 101000, Telefax: 030 22480-323, Internet: www.bundesnetzagentur.de, E-Mail: verbraucherservice-energie@bnetza.de

Online-Streitbeilegung: Die Europäische Kommission stellt unter http://ec.europa.eu/consumers/odr/ eine Plattform zur Online-Streitbeilegung (nach Art. 14 Abs. 1 ODR-Verordnung) bereit.


Merkmale der Dienstleistungen der Fürstlich Fugger v. Glött' E-Werksverwaltungsgesellschaft mbH:
Die Versorgung mit Energie (Strom). Die Gesellschaft, welche als Wirtschaftsunternehmen nach kaufmännischen Gesichtspunkten geführt wird, verfolgt öffentliche Zwecke im Sinne des Gemeindewirtschaftsrecht der Gemeindeordnung Bayern.


Vermögensschadens-Haftpflichtversicherung: Mannheimer Versicherung AG


Informationen zu den Preisen sind dem Onlineangebot der Fürstlich Fugger v. Glött' E-Werksverwaltungsgesellschaft mbH zu entnehmen. Die Fürstlich Fugger v. Glött' E-Werksverwaltungsgesellschaft mbH erstellt auf Anfrage gerne ein Angebot.


Zuständige Kammer(n):
Industrie- und Handelkammer (IHK): IHK Schwaben Augsburg
Handwerkskammer (HWK): HWK Schwaben


Hinweis: Allgemeines Gleichbehandlungsgesetzt (AGG):
Aus Gründen der leichteren Lesbarkeit wird auf eine geschlechterspezifische Differenzierung verzichtet. Entsprechende Begriffe gelten im Sinne der Gleichbehandlung für jedes Geschlecht.


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